Herr Koßmann, verlangen Sie Geld vom Kinderschutzbund?
Ich wurde in einem Prozeß, der nicht den einfachsten rechtsstaatlichen Ansprüchen genügte, verurteilt, dem Herner KInderschutzbund ein Bußgeld in Höhe von 5.000,-- DM zahlen. Auf Grund eigener Ermittlungen weiß ich zwischenzeitlich, wer der wahre Täter ist. Ich werde ihn dazu bringen, ein Geständnis abzulegen. Nach meiner Rehabilitierung werde ich eine Inkassofirma mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen - nicht nur gegenüber dem Kinderschutzbund. Alle Forderungen werden dann rücksichtslos eingeklagt und erforderlichenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben. Bedauerlicherweise ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Herner Kinderschutzbund gescheitert - siehe meinen Bericht -, daher werde ich auch auf jenen keine Rücksicht mehr nehmen.
Herr Koßmann, einmal angenommen, Sie erhalten Ihr Geld vom Kinderschutzbund wieder zurück, sei es freiwillig oder unfreiwillig. Was würden Sie dann damit machen? Würden Sie es dem Tierschutzverein geben?
Was ich mit meinem Geld mache, ist kein Thema des öffentlichen Interesses, sondern meine Privatangelegenheit. Sollte ich dem Tierschutzverein - oder einer anderen nützlichen Organisation - Geld spenden, wird die Öffentlichkeit davon nichts erfahren. Es ist zudem äußerst unseriös, mit Wohltätigkeit Eigenwerbung zu machen und die Spende nachher noch von der Steuer abzusetzen, und damit von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.